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Fördermittelberatung

Wir begleiten Sie von der Antragsstellung bei der KfW bis zur Genehmigung.

Unterstützung bei BAFA- und KfW-Förderanträgen

Fördermittel und finanzielle Unterstützungen sind wertvolle Instrumente zur Realisierung energetischer Projekte. Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der KfW-Förderung ist der Nachweis eines zertifizierten Energieeffizienzberaters erforderlich. Gemeinsam evaluieren wir die passenden Förderoptionen für Ihr Vorhaben. Ein besonderer Vorteil: Staatliche Förderprogramme können in bestimmten Fällen bis zu 80% der Projektkosten tragen, was eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellt.

Im Sanierungsplan wird der aktuelle energetische Zustand Ihres Gebäudes dargestellt und mit einem optimalen Zustand verglichen. Dies gibt Aufschluss über potenzielle Energieeinsparungen, notwendige Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten. Dabei bieten wir Ihnen verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten an.

Auch das Bundesamt für Finanzen (BAFA) fördert

Bei Inanspruchnahme der Förderung seitens des Bundes, wird ebenfalls ein:e Energieeffizienzberater:in benötigt. Von diesem/dieser wird der sogenannte Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, wobei der Fahrplan zu 80% gefördert wird.

Wir erstellen für Sie alle Nachweise und Unterlagen.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.

Förderung durch die KfW in Form von Zuschüssen oder Krediten

Die KfW stellt durch ihre Programme „Energieeffizient Bauen KfW153“ und "Energieeffizient Sanieren" diverse Finanzierungsoptionen sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus oder spezifische Einzelmaßnahmen im Bereich Gebäudehülle und Heizsystem zur Verfügung.

Ein Zuschuss oder Kredit von der KfW kann nur mit der Unterstützung eines Energieberaters beantragt werden..
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Seite.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Förderanträgen?

FAQs zu Fördermitteln

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Wenn Sie die Dienste eines Handwerkers oder einer Handwerkerin in Anspruch nehmen möchten und dabei Fördermittel von BAFA oder KfW in Betracht ziehen, müssen Sie unbedingt im Voraus einen Förderantrag stellen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Lassen Sie Förderunterlagen von einem Energieberater erstellen, darunter ein Sanierungsfahrplan.

  2. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.

  3. Erhalten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung von Ihrem Handwerker.

Bitte beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Die Förderung kann später noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderungsschädlich.

Wenn Sie sicher gehen möchten, warten Sie auf den Zuwendungsbescheid, also die offizielle Förderzusage, die per Post zugestellt wird und rechtlich bindend ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht möglich ist, Fördermittel nachträglich zu beantragen. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommensteuer abziehen, sofern Sie eine Erklärung von einem Energieberater haben. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, rufen Sie uns an, und wir erklären Ihnen gerne die genauen Schritte.

Eine wichtige Information: Sie können in der Zwischenzeit Angebote von Handwerkern einholen, solange Sie diese nicht vor der Beantragung der Fördermittel bestätigen.

Bevor Sie einem Handwerksangebot zustimmen, muss der Förderantrag bereits bei BAFA/KfW eingereicht worden sein. Das korrekte Vorgehen sieht wie folgt aus:

  1. Lassen Sie durch einen Energieberater die notwendigen Förderunterlagen in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  2. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers bestätigen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Eingangsbestätigung noch keine Zusage für die Förderung darstellt. Die Förderung kann später noch abgelehnt werden. Jedoch wird die Bestätigung des Handwerksauftrags nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht als schädlich für die Förderung betrachtet.

Für maximale Sicherheit empfehlen wir, den rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abzuwarten, welcher per Post versandt wird.

Eine rückwirkende Beantragung von Fördermitteln ist demnach nicht möglich. Als Alternative können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.

Ein zusätzlicher Hinweis: Es steht Ihnen frei, Angebote während des Wartezeitraums einzuholen. Es ist lediglich wichtig, dass Sie diese Angebote nicht vor dem Einreichen des Förderantrags bestätigen.

  1. Energieeffizienz: Der Energieverbrauch und der damit verbundene Ressourcenverbrauch steigen kontinuierlich. Ein erheblicher Anteil davon entfällt auf die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser. Energetische Sanierungen bieten erhebliche Potenziale zur Reduzierung dieses Energieverbrauchs.

  2. Umweltschutz: Durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs bei Gebäuden können erhebliche Mengen an Treibhausgasemissionen eingespart werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Umweltauswirkungen zu minimieren und den Klimawandel zu bekämpfen.

  3. EU-Klimaschutzvorgaben: Die Europäische Union hat strenge Klimaschutzziele festgelegt, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Förderungen für energetische Sanierungen helfen dabei, diese Vorgaben zu erfüllen und die nationale Energieeffizienz zu verbessern.

  4. Anreizschaffung: Die Bundesregierung schafft finanzielle Anreize in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen, um Hausbesitzer und Unternehmen dazu zu motivieren, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Dies unterstützt nicht nur den Umweltschutz, sondern kann auch langfristig Energiekosten senken.

Insgesamt dienen diese Förderungen dazu, die Energieeffizienz zu steigern, die Umwelt zu schützen und die Energiesicherheit zu verbessern. Gleichzeitig bieten sie den Bürgern und Unternehmen finanzielle Unterstützung, um Investitionen in nachhaltige und energieeffiziente Gebäude durchzuführen.

Um Förderungen vom Staat zu erhalten, müssen Sie sich an förderfähigen Programmen beteiligen und die Beantragung durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater durchführen lassen. In vielen Fällen können Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen, daher ist die Zusammenarbeit mit einem Energieberater unerlässlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Angebote von Handwerkern erst nach der Beantragung der Förderung akzeptieren dürfen, da andernfalls die Fördermittel nicht gewährt werden.