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Energieaudit nach DIN EN 16247

Energieaudit nach DIN EN 16247: Systematische Energieeffizienz-Analyse für Unternehmen

Angesichts wachsender Energiekosten und im Sinne des Klimaschutzes ist ein verantwortungsvoller Energieeinsatz – besonders für Unternehmen – unerlässlich. Ein Energieaudit hilft Firmen, ihre Energieeffizienz zu erkennen und zu steigern. Mit dem standardisierten Verfahren nach DIN EN 16247 bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung zu Ihrem Energieverbrauch. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 80% unserer Beratungskosten. Und wenn Sie beschließen, Energiesparmaßnahmen umzusetzen, können Sie weitere Förderungen beanspruchen. Dank dieser Unterstützung amortisiert sich die Investition in ein Energieaudit oft sehr schnell. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energieeffizienz optimieren!

Sie erhalten staatliche Fördermittel für die Energieberatung.

Welche Förderungen gibt es?

Für KMUs gibt es gute Nachrichten: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt das Energieaudit nach DIN EN 16247 und übernimmt dabei bis zu 80% der Beratungskosten. Wenn Sie danach energieeffiziente Maßnahmen umsetzen möchten, stehen Ihnen weitere Förderungen zur Verfügung. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Dank dieser finanziellen Unterstützung amortisiert sich die Entscheidung für ein Energieaudit oft sehr rasch.

Was beinhaltet dieses Audit?

Im Energieaudit wird zuerst ein Überblick über die Energieverbräuche im Unternehmen, wie Gas- und Strom, geschaffen. Danach identifizieren wir Bereiche, in denen Energie gespart werden kann. Unsere Beratung umfasst Themen wie das Verhalten der Nutzer, Optimierung von Heizsystemen, Beleuchtung, Druckluft, Wärmerückgewinnung, Isolierung, Lüftungs- und Klimasysteme sowie Gebäudeenergiemanagement. Zusätzlich analysieren wir den Strom- und Wärmebedarf, um die Potenziale für den Einsatz von Photovoltaik-Systemen und Wärmepumpen zu ermitteln.

Beratung für gewerbliche Gebäude gemäß DIN 18599 (BAFA Modul 2)

Für ältere gewerbliche Immobilien empfiehlt sich eine gründliche Untersuchung von Gebäudestruktur und technischen Anlagen durch eine Energieberatung gemäß DIN V 18599. In diesem Rahmen erstellen wir ein dreidimensionales Modell Ihres Gebäudes und zeigen Ihnen optimale Sanierungsmaßnahmen auf. Dabei betrachten wir sowohl schrittweise Sanierungsansätze nach dem „Optimal-Prinzip“ als auch umfassende Sanierungen hin zum energieeffizienten Gebäude. Abgesehen von Kosteneinsparungen erhöht eine solche Sanierung den Komfort und den Immobilienwert. Das Beste: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt diese Beratung und übernimmt bis zu 80% unserer Beratungskosten. Bei der Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen Ihnen zudem weitere Förderungen zur Verfügung.

Optimieren Sie Ihr gewerbliches Gebäude mit Expertenrat!

Nutzen Sie die Vorteile einer Energieberatung gemäß DIN 18599 und steigern Sie den Wert und Komfort Ihrer Immobilie.

FAQs zum Energieberater

Alles, was Sie über Energieoptimierung und Kosteneinsparungen wissen müssen​

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung der Energieverbräuche und -flüsse innerhalb eines Unternehmens oder Gebäudes. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren und Empfehlungen für effizientere Energieverwendung zu geben.

Bevor Sie einem Handwerksangebot zustimmen, muss der Förderantrag bereits bei BAFA/KfW eingereicht worden sein. Das korrekte Vorgehen sieht wie folgt aus:

  1. Lassen Sie durch einen Energieberater die notwendigen Förderunterlagen in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  2. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers bestätigen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Eingangsbestätigung noch keine Zusage für die Förderung darstellt. Die Förderung kann später noch abgelehnt werden. Jedoch wird die Bestätigung des Handwerksauftrags nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht als schädlich für die Förderung betrachtet.

Für maximale Sicherheit empfehlen wir, den rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abzuwarten, welcher per Post versandt wird.

Eine rückwirkende Beantragung von Fördermitteln ist demnach nicht möglich. Als Alternative können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.

Ein zusätzlicher Hinweis: Es steht Ihnen frei, Angebote während des Wartezeitraums einzuholen. Es ist lediglich wichtig, dass Sie diese Angebote nicht vor dem Einreichen des Förderantrags bestätigen.

Ein Energieaudit hilft Ihnen, den Energieverbrauch zu reduzieren, Kosten zu sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Zudem können Sie durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Es wird empfohlen, alle 3-5 Jahre ein Energieaudit durchzuführen, um sich über aktuelle Technologien und Praktiken zu informieren und den Energieverbrauch kontinuierlich zu optimieren.

Energieaudits werden von zertifizierten Energieberatern oder Ingenieuren durchgeführt, die speziell in diesem Bereich geschult sind und über die notwendige Expertise verfügen.

Die sieben Schritte eines Audits beinhalten:

  • Vorbereitung Energieaudit 
  • Auftaktbesprechung 
  • Datenerfassung
  • Vor-Ort-Untersuchung
  • Datenanalyse
  • Bericht 
  • Abschlussbesprechung

Ja, in vielen Fällen gibt es staatliche Förderprogramme, die die Kosten eines Energieaudits teilweise oder sogar ganz übernehmen. Es lohnt sich, sich vorab über mögliche Zuschüsse zu informieren.