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Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein Sanierungsfahrplan, oft als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bezeichnet, ist ein maßgeschneiderter Plan zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Dieser Plan wird von qualifizierten und zertifizierten Gebäudeenergieberatern erstellt. Das Hauptziel dabei ist, Ihre Immobilie über einen festgelegten Zeitraum energetisch zu verbessern. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickelt der Gebäudeenergieberater einen Sanierungsfahrplan, der speziell auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnitten ist.

Sie erhalten staatliche Fördermittel für die Energieberatung.

Im Sanierungsplan wird der aktuelle energetische Zustand Ihres Gebäudes dargestellt und mit einem optimalen Zustand verglichen. Dies gibt Aufschluss über potenzielle Energieeinsparungen, notwendige Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten. Dabei bieten wir Ihnen verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten an.

Was bewirkt ein Sanierungsfahrplan?

Um einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan zu erhalten und die entsprechenden Fördermittel zu beanspruchen, ist es ratsam, einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) anerkannten Energieberater:in zu konsultieren.

Ein Sanierungsfahrplan ersetzt keine Architekten-, Fach- oder Werkplanung. Er stellt lediglich die Grundprinzipien der Sanierung und deren energetische Effekte dar.

Ein einfaches Beispiel: Nehmen Sie an, Sie haben eine veraltete Heizung in Ihrem Zuhause. Diese Heizung ist nicht energieeffizient. Im Sanierungsfahrplan wird dies vermerkt. Zudem wird aufgeführt, welche alternativen Modelle Ihnen Energie- und Kosteneinsparungen bringen könnten und wie groß diese Einsparungen wären.

Wie lässt sich ein Wohngebäude energieeffizient gestalten?

Ein Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu erkennen. Er zeigt konkrete Schritte auf, um Ihr Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Dabei wird der Plan speziell auf die Besonderheiten Ihres Gebäudes und Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten, einschließlich baulicher und kultureller Aspekte.Wenn man die zukünftigen Vorteile berücksichtigt, resultiert dies nicht nur in Kosteneinsparungen, sondern leistet auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Hinzu kommen die benutzerfreundlichere Handhabung der Anlagentechnik und ein gesteigerter Wohnkomfort.

Unser Prozess zur Bearbeitung Ihrer Anfrage sieht wie folgt aus:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Energieberater.
  2. Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die Basisdaten Ihrer Immobilie und legt einen Telefontermin mit einem/einer Gebäudeenergieberater:in fest.
  3. Sie senden uns die Grundrisse und Ansichten Ihrer Immobilie.
  4. Telefonische Konsultation mit einem/einer Gebäudeenergieberater:in zur Klärung erster Fragen und Planung eines Besuchs vor Ort.
  5. Beim Vor-Ort-Termin werden die Gebäudehülle und die aktuelle Energiebilanz dokumentiert, einschließlich Details zur Warmwasserversorgung und Wärmeerzeugung.
  6. Ein/e Gebäudeenergieberater:in beantragt die Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA.
  7. Ein/e Gebäudeenergieberater:in erstellt einen detaillierten Sanierungsfahrplan.
  8. Der Sanierungsfahrplan wird Ihnen zugesandt.
  9. Bei Fragen gibt es eine Nachbesprechung.
  10. Einreichen des Sanierungsfahrplans beim BAfA.
  11. Diskussion über mögliche Förderanträge für geplante Maßnahmen.
  12. Beantragung der Fördermittel.
  13. Start der Sanierungsarbeiten.
Ein Sanierungsfahrplan ersetzt keine Architekten-, Fach- oder Werkplanung. Er stellt lediglich die Grundprinzipien der Sanierung und deren energetische Effekte dar.

Ein einfaches Beispiel: Nehmen Sie an, Sie haben eine veraltete Heizung in Ihrem Zuhause. Diese Heizung ist nicht energieeffizient. Im Sanierungsfahrplan wird dies vermerkt. Zudem wird aufgeführt, welche alternativen Modelle Ihnen Energie- und Kosteneinsparungen bringen könnten und wie groß diese Einsparungen wären.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Seite

FAQs zum Energieberater

Alles, was Sie über Energieoptimierung und Kosteneinsparungen wissen müssen​

Wenn Sie lediglich Sanierungsmaßnahmen planen und keine staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, ist die Beauftragung eines Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann ein solcher Berater Ihnen wertvolle Hinweise geben, um langfristig Energie und Kosten zu sparen.

Bevor Sie einem Handwerksangebot zustimmen, muss der Förderantrag bereits bei BAFA/KfW eingereicht worden sein. Das korrekte Vorgehen sieht wie folgt aus:

  1. Lassen Sie durch einen Energieberater die notwendigen Förderunterlagen in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  2. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers bestätigen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Eingangsbestätigung noch keine Zusage für die Förderung darstellt. Die Förderung kann später noch abgelehnt werden. Jedoch wird die Bestätigung des Handwerksauftrags nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht als schädlich für die Förderung betrachtet.

Für maximale Sicherheit empfehlen wir, den rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abzuwarten, welcher per Post versandt wird.

Eine rückwirkende Beantragung von Fördermitteln ist demnach nicht möglich. Als Alternative können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.

Ein zusätzlicher Hinweis: Es steht Ihnen frei, Angebote während des Wartezeitraums einzuholen. Es ist lediglich wichtig, dass Sie diese Angebote nicht vor dem Einreichen des Förderantrags bestätigen.

Die Dienste eines Energieberaters können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren, Kosteneinsparungen zu erzielen, die Umweltauswirkungen zu minimieren und die Effizienz von Energieverteilungssystemen zu verbessern.

Ein Energieaudit beginnt mit der Analyse des Energieverbrauchs und der Identifizierung von ineffizienten Bereichen. Es folgt die Bewertung von Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Isolierung und anderen Faktoren. Abschließend werden Empfehlungen zur Energieoptimierung gegeben.

Nein, der Sanierungsfahrplan dient primär als Orientierungshilfe, um die Schwachstellen des Objekts zu identifizieren und Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Sie sind nicht verpflichtet, diese Empfehlungen umzusetzen.

Die sieben Schritte eines Audits beinhalten:

  • Vorbereitung Energieaudit 
  • Auftaktbesprechung 
  • Datenerfassung
  • Vor-Ort-Untersuchung
  • Datenanalyse
  • Bericht 
  • Abschlussbesprechung

Ein Energieausweis wird gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – welches die Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat – in folgenden Fällen benötigt:

  • Bei Neubauten.
  • Bei umfangreichen Sanierungen.
  • Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.

Das GEG verlangt, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen eines Gebäudes informiert werden. Dies ist jedoch nur bei einem Wechsel des Nutzers erforderlich.

Angesichts des stetig steigenden Energieverbrauchs und der damit verbundenen Ressourcennutzung nimmt der Bedarf an Heizwärme und Brauchwassererwärmung einen bedeutenden Anteil ein. Energetische Sanierungen bergen daher erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung. Um den Umweltschutz zu fördern und den klimapolitischen Vorgaben der EU gerecht zu werden, setzt die Bundesregierung Anreize. Dies geschieht durch verschiedene Förderinstrumente wie Zuschüsse, Kredite oder steuerliche Vorteile.

Angesichts der stetig steigenden Energiepreise bietet der Staat Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Ergänzungshilfen zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, den Einrichtungen trotz wachsender Kosten für Strom, Gas und Fernwärme eine angemessene Budgetierung ihrer Energieausgaben zu ermöglichen.

Das Hauptziel der Ergänzungshilfen ist es, den Anstieg der Energiekosten auszugleichen. So können Pflegeeinrichtungen ihre Betriebskosten konstant halten, ohne Kompromisse bei der Pflegequalität eingehen zu müssen. Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung hilft den Einrichtungen, die finanziellen Herausforderungen durch die erhöhten Energiepreise zu bewältigen.

Ein Sanierungsfahrplan ist ein maßgeschneiderter Leitfaden, der Ihnen aufzeigt, wie Sie Ihr Gebäude energetisch optimieren können. Erstellt von einem qualifizierten Gebäudeberater, berücksichtigt dieser Plan sowohl die spezifischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes als auch Ihre persönlichen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten.

Der Sanierungsfahrplan identifiziert Energieeinsparpotenziale und bietet konkrete, vom Experten empfohlene Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der damit verbundenen Kosten und verfügbaren Fördermittel. Zum Beispiel: Wenn in Ihrem Gebäude eine ineffiziente Heizung installiert ist, die zu hohen Energiekosten führt, wird der Sanierungsfahrplan nicht nur dieses Problem hervorheben, sondern auch vorschlagen, welche moderne und effiziente Heiztechnologie als Ersatz dienen könnte. Dabei wird auch dargestellt, wie viel Energie und Geld Sie durch diese Maßnahme sparen können.

Der U-Wert, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet, ist ein Maß für die Dämmeigenschaften eines Bauteils. Er gibt an, welche Wärmemenge in einer bestimmten Zeit durch einen Quadratmeter eines Bauteils fließt, wenn zwischen beiden Seiten des Bauteils ein Temperaturunterschied von einem Grad Celsius besteht. Der U-Wert wird in der Einheit W/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) angegeben.

Ein hoher U-Wert weist auf einen hohen Wärmeverlust und somit auf eine schlechte Dämmung hin. Ein niedriger U-Wert hingegen zeigt eine effektive Dämmung und geringen Wärmeverlust an.

Einzelmaßnahmen beziehen sich auf spezifische Verbesserungen wie den Austausch von Fenstern, die Aktualisierung von Heizsystemen oder die Installation zusätzlicher Wärmedämmung. Die Anforderungen für solche Maßnahmen richten sich nach den vorgegebenen U-Werten für die betroffenen Bauteile. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der BEG-Richtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) werden klare U-Wert-Grenzwerte festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Förderung in Betracht gezogen werden kann.

Zunächst ist zu beachten, dass ab 2026 der Einbau von Ölheizungen verboten sein wird. Bestehende Ölheizungen dürfen jedoch weiter betrieben werden, solange sie nicht älter als 30 Jahre sind. Angesichts zukünftiger gesetzlicher Verschärfungen ist es jedoch ratsam, sich frühzeitig über alternative Heizsysteme zu informieren.

Bei der Wahl einer Heizung sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen:

  1. Kosten: Nachhaltige Heizsysteme können höhere Anschaffungskosten haben, bieten jedoch langfristige Einsparungen bei den Heizkosten.
  2. Effizienz und Nachhaltigkeit: Überlegen Sie, welchen Beitrag Sie zum Klimaschutz leisten möchten.
  3. Verfügbarer Platz: Nicht jede Heizungsart eignet sich für jeden Standort oder jedes Gebäude.
  4. Fördermöglichkeiten: Viele nachhaltige Heizsysteme sind förderfähig. Das BAFA bietet beispielsweise Förderungen für:
    • Biomasseheizungen
    • EE-Hybridheizungen
    • EE-Hybridheizungen mit Biomasse
    • Wärmepumpen
    • Solarthermie
    • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
    • Einrichtung oder Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses.

Durch die richtige Wahl und die Nutzung von Fördermöglichkeiten können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.